IMPRESSUM
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Shah Events Hamburg UG (haftungsbeschränkt)
Feuerteichweg 1
21077 Hamburg
Vertreten durch:
Geschäftsführerin Shabnam Shah
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 40 60 86 26 24
E-Mail: info@nova-eventhall.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 177881
Haftung für Inhalte
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Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Shah Events Hamburg UG
1. EINLEITUNG
1.1. Für alle Verträge zwischen der Shah Events Hamburg UG und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
1.2. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die Firma Shah Events Hamburg UG.
2. GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung der Veranstaltungssäle zur Durchführung von Hochzeitsveranstaltungen, Verlobungen, Feierlichkeiten aller Art, und zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Bankette, Seminare, Tagungen und andere Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Shah Events Hamburg UG.
3. VERTRAGSSCHLUSS
3.1. Die Angebote der Shah Events Hamburg UG sind vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung freibleibend und unverbindlich. Die Reservierung von Räumen und Flächen, sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Shah Events Hamburg UG für diese und den Kunden bindend.
3.2. Der Veranstaltungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) kommt durch schriftliche Annahme des von der Shah Events Hamburg UG abgegebenen Angebots durch den Kunden zustande. Schließt der Kunde den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so wird nicht der Kunde, sondern der Dritte Vertragspartner der Shah Events Hamburg UG; der Kunde hat die Shah Events Hamburg UG hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und der Shah Events Hamburg UG den Namen und die Anschrift des tatsächlichen Kunden mitzuteilen.
3.3. Schließt der Kunde den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Kunde, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit der Shah Events Hamburg UG entsprechende Erklärungen des Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Kunde verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten.
3.4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Säle und Räume sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Shah Events Hamburg UG.
4. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG
4.1. Die Shah Events Hamburg UG ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an die Shah Events Hamburg UG zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der Shah Events Hamburg UG gegenüber Dritten, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Kunden genehmigt wurden.
4.3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Shah Events Hamburg UG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preise, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
4.4. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich gültigen Höhe. Eventuelle Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Kunden.
4.5. Die Rechnungen der Shah Events Hamburg UG sind sofort, spätestens binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zahlbar. Entsteht Zahlungsverzug, so hat die Shah Events Hamburg UG das Recht, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Shah Events Hamburg UG bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt darf die Shah Events Hamburg UG eine pauschale Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.
4.6. Die Shah Events Hamburg UG ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages als zu verlangen. Die Fälligkeit dieser Vorauszahlung kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Gesamtbetrag wird am Ende des Veranstaltungstages fällig. Die Shah Events Hamburg UG ist ferner berechtigt, während der Dauer der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und die unverzügliche Zahlung zu verlangen.
4.7. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Shah Events Hamburg UG aufrechnen oder mindern.
5. RÜCKTRITT DES KUNDEN, STORNIERUNG
5.1. Die Shah Events Hamburg UG räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen:
5.2. lm Falle des Rücktritts eines Kunden von der Reservierung hat die Shah Events Hamburg UG Anspruch auf eine Entschädigung in angemessener Höhe. Die Shah Events Hamburg UG hat das Recht, gegenüber dem Kunden anstatt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale in folgender Höhe geltend zu machen:
– Die Rücktrittspauschale beträgt mindestens 15 % des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags der Veranstaltung.
– Bei einem Rücktritt bis 180 Tage vor dem Veranstaltungstag beträgt die Pauschale 20 % des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags der Veranstaltung
– Bei einem Rücktritt bis 150 Tage vor dem Veranstaltungstag 30 % der des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags der Veranstaltung
– Bei einem Rücktritt bis 120 Tage vor dem Veranstaltungstag 40 % des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags der Veranstaltung
– Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstag 60 % des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags der Veranstaltung
– Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstag 70 % des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags der Veranstaltung – Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstag 80 % des vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags der Veranstaltung
– Bei noch kurzfristigerem Rücktritt vor dem Veranstaltungstag 90 % der vereinbarten Vergütung
5.3. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Shah Events Hamburg UG.
5.4. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Berechnung der Pauschale das preislich niedrigste 3-Gänge Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes der Shah Events Hamburg UG zugrunde gelegt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Shah Events Hamburg UG kein Schaden entstanden ist oder der Shah Events Hamburg UG entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Rücktrittspauschale.
5.5. Sofern die Shah Events Hamburg UG die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Shah Events Hamburg UG zu erbringenden Leistungen unter Abzug des Wertes der von der Shah Events Hamburg UG ersparten Aufwendungen.
5.6. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Kunde die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne dies der Shah Events Hamburg UG mitzuteilen.
5.7. Wenn und soweit die Shah Events Hamburg dem Kunden schriftlich eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, kann die Shah Events Hamburg UG keinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen.
6. RÜCKTRITT DER SHAH EVENTS HAMBURG UG
6.1. Anfragen anderer
Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 5.7 eingeräumt wurde, ist die Shah Events Hamburg UG ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Kunden oder Gäste bezüglich den gebuchten Veranstaltungssäle vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Shah Events Hamburg UG die Buchung nicht endgültig und verbindlich bestätigt. Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. In diesem Fall hat der
6.2. Leistet der Kunde die gemäß Ziffer 4.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist, so ist die Shah Events Hamburg UG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
6.3. Ferner ist die Shah Events Hamburg UG berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere von der Shah Events Hamburg UG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
– die Shah Events Hamburg UG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Shah Events Hamburg UG in der Öffentlichkeit gefährden kann;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziffer 3.4 vorliegt;
– die Shah Events Hamburg UG von Umständen Erkenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen der Shah Events Hamburg UG nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Shah Events Hamburg UG gefährdet erscheinen;
– der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach 807 ZPO abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienende Verfahren eingeleitet oder seine Zahlung eingestellt hat;
– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
6.4. Die Shah Events Hamburg UG hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts der Shah Events Hamburg UG besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6.5. Soweit die Shah Events Hamburg UG nicht Eigentümer des vermieteten Veranstaltungsraumes und/oder des Veranstaltungsequipments ist, haftet die Shah Events Hamburg UG nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit dies in Umständen der Person oder der Firma des Eigentümers des Veranstaltungsraums und/oder Equipment begründet sind. Für diese Fälle behält sich die Shah Events Hamburg UG ein Rücktrittsrecht vor. Die bereits erbrachten Zahlungen des Kunden sind in diesem Fall zurückzugewähren. Schadenersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.
7. ÄNDERUNG DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Shah Events Hamburg UG bei Bestellung/Vertragsschluss die endgültige Teilnehmerzahl anzugeben. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % bedarf der schriftlichen Zustimmung der Shah Events Hamburg UG. Andernfalls ist der Kunde nicht berechtigt, die Veranstaltung mit einer erhöhten Teilnehmerzahl durchzuführen. Eine tatsächlich geringere als die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl wird nicht berücksichtigt und geht zu Lasten des Kunden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Shah Events Hamburg UG (Stand: Januar 2019)
Shah Events Hamburg UG, Feuerteichweg 1, 21077 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 169086
7.2. Sofern die Shah Events Hamburg UG der Durchführung der Veranstaltung mit einer im Vergleich zur bisherigen Vereinbarung erhöhter Teilnehmerzahl schriftlich zugestimmt hat, ist allein die nunmehr vereinbarte Teilnehmerzahl für die Abrechnung maßgeblich. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnehmerzahl bei Durchführung der Veranstaltung tatsächlich geringer ist. Im Fall eine Zustimmung der Shah Events Hamburg UG zur Durchführung der Veranstaltung mit erhöhter Teilnehmerzahl, sind erforderliche zusätzliche Aufwendungen der Shah Events Hamburg UG unabhängig von späteren tatsächlichen Teilnehmerzahl gesondert zu vergüten, auch wenn die Zustimmung der Shah Events Hamburg UG ohne diesbezüglichen Hinweis erfolgt.
7.3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Shah Events Hamburg UG, so kann die Shah Events Hamburg UG zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, die Shah Events Hamburg UG hat die Verschiebung zu vertreten.
8. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Shah Events Hamburg UG mitbringen. In diesen Fällen kann die Shah Events Hamburg UG eine zusätzliche Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.
9. BESTIMMUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Shah Events Hamburg UG bzw. eines Vertreters, die die Veranstaltung, Equipment, Veranstaltungsort etc. betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen der Shah Events Hamburg UG gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise. Der Kunde ist für das Tun und Unterlassen seiner Gäste verantwortlich.
9.2. Der Ablauf der Veranstaltung wird in Übereinkunft mit der Shah Events Hamburg UG durch den Kunden festgelegt. Die Shah Events Hamburg UG behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort zu ändern, wenn dringende Umstände (z.B. bei höherer Gewalt wie Flut o.ä.) dies notwendig machen. Des Weiteren behält sich die Shah Events Hamburg UG das Recht vor, das Datum der Veranstaltung zu ändern und dem Kunden einen gleichwertigen Ersatztermin anzubieten. Wenn Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen oder ungünstige Verhältnisse (z.B. Wetterverhältnisse (wie Sturm etc.) bei Zelt- oder Außenveranstaltungen) eintreten oder vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer oder des Equipments darstellen (z.B. Gefährdung von Musikinstrumenten bei Regen), kann die Veranstaltung durch die Shah Events Hamburg UG auch kurzfristig abgesagt werden bzw. es kann – wenn möglich – auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen werden. Treten diese widrigen Umstände während der Veranstaltung auf, wird die Veranstaltung abgebrochen bzw. – wenn möglich – auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen. Die Shah Events Hamburg UG ist für Schäden, die aus diesen Umständen dem Kunden und seinen Gästen entstehen, nicht verantwortlich.
9.3. Kurzfristig vom Kunden gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden, so weit wie möglich, umgesetzt, können aber seitens der Shah Events Hamburg UG nicht zugesichert werden. Für Verzögerungen und daraus entstehende Unregelmäßigkeiten, die der Kunde zu vertreten hat, übernimmt die Shah Events Hamburg UG keine Haftung. Diesbezügliche Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
9.4. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann die Shah Events Hamburg UG zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Catering und Personal, berechnen.
9.5. Zu Lasten des Kunden gehen auch folgende Kosten: Platz- und Raummieten, Leihgebühren für Equipment, Transportkosten, Steuern wie Kurtaxen sowie Personalkosten. Diese Kosten sind in dem im Vertrag ausgewiesenen Preis nicht enthalten, es sei denn, dieses ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
9.6. Veranstaltungsräumlichkeiten und – sofern vereinbart – Equipment werden von Shah Events Hamburg UG zur Veranstaltung sauber, mit vollständigem Inventar und in gutem Zustand geliefert.
9.7. Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Rügen über die Erfüllung des Vertrages unverzüglich, das heißt noch während der Veranstaltung, der Shah Events Hamburg UG bzw. dem zuständigen Personal vor Ort mitzuteilen, so dass die Shah Events Hamburg UG bzw. das anwesende Personal die Möglichkeit haben, berechtigte Mängel zu beheben.
9.8. Die Shah Events Hamburg UG behält sich vor, auf den vom Kunden nicht gebuchten Flächen, weitere Veranstaltungen abzuhalten.
9.9. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch sein eigenes Verschulden, oder das Verschulden seiner Gäste am Veranstaltungsequipment, an den Veranstaltungsräumen oder dem Eigentum Dritter verursacht werden.
9.10. Soweit Shah Events Hamburg UG für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der technischen und sonstigen Einrichtungen. Der Kunde stellt die Shah Events Hamburg UG von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
10. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE
10.1. Mitgebrachte Ausstellungsgegenstände und persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Shah Events Hamburg UG übernimmt für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Shah Events Hamburg UG. Die gesetzliche Haftung nach § 701 BGB bleibt davon unberührt.
10.2. Die Anbringung von Dekorationsmaterial in den Veranstaltungsräumen sowie die Nutzung von Flächen innerhalb und außerhalb angemieteter Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Shah Events Hamburg UG und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen Vorschriften (Feuerschutz, polizeiliche Auflagen etc.) entsprechen. Alle vom Kunden in die Veranstaltungsräume eingebrachten Gegenstände sind grundsätzlich innerhalb von 2 Stunden nach Ende der Veranstaltung vom Kunden aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen. Andernfalls ist die Shah Events Hamburg UG berechtigt, die zurückgelassenen Gegenstände ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Kunden einzulagern. Die Kosten für eine solche Einlagerung entsprechen jedenfalls der Höhe der Miete für die entsprechenden Räumlichkeiten. Zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden von der Shah Events Hamburg UG entsorgt werden.
10.3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die Shah Events Hamburg UG auf Kosten des Kunden entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung dieser Gegenstände mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, ist die Shah Events Hamburg UG berechtigt, die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen.
10.4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), dass in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Kunden oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Kunde Verpackungsmaterial zurücklassen, ist die Shah Events Hamburg UG zur Entsorgung auf Kosten des Kunden berechtigt.
10.5. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Kunden oder seiner Gäste unter Nutzung des Stromnetzes der Shah Events Hamburg UG bedarf deren vorheriger schriftlicher Einwilligung der Shah Events Hamburg UG. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störung oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Shah Events Hamburg UG gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Shah Events Hamburg UG diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die Shah Events Hamburg UG pauschal erfassen und berechnen.
11. BEHÖRDLICHE ERLAUBNISSE, ABGABEN, VERANSTALTUNGSCHARAKTER
11.1. Für eine Veranstaltung ggf. notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung ggf. an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat der Kunde unmittelbar an den jeweiligen Gläubiger zu entrichten.
11.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Shah Events Hamburg UG unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der Shah Events Hamburg UG zu beeinträchtigen.
11.3. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen für die Veranstaltung, die einen Bezug zur Shah Events Hamburg UG aufweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen vorherigen Zustimmung der Shah Events Hamburg UG. Erfolgt dies nicht, so hat die Shah Events Hamburg UG das Recht, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen.
12. HAFTUNG DES KUNDEN
Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Gäste, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter verursacht werden. Die Shah Events Hamburg UG kann vom Vertragspartner zur Absicherung von eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
13. HAFTUNG DER SHAH EVENTS HAMBURG UG, VERJÄHRUNG
13.1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Shah Events Hamburg UG auftreten, wird sich die Shah Events Hamburg UG auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel der Shah Events Hamburg UG anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
13.2. Die Shah Events Hamburg UG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Shah Events Hamburg UG nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Shah Events Hamburg UG gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
13.3. Wenn und soweit dem Vertragspartner Parkplätze auf dem Veranstaltungsgrundstück der Shah Events Hamburg UG – entgeltlich oder unentgeltlich – zur Verfügung gestellt werden, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag bezüglich der dort abgestellten Fahrzeuge zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der Shah Events Hamburg UG. Bei Diebstahl, Abhandenkommen, Beschädigung oder Zerstörung von auf dem Veranstaltungsgelände der Shah Events Hamburg UG abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Shah Events Hamburg UG nicht, soweit die Shah Events Hamburg UG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Shah Events Hamburg UG. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Veranstaltungsgrundstücks gegenüber der Shah Events Hamburg UG geltend gemacht werden.
13.4. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach 2 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf eine vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Shah Events Hamburg UG, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Shah Events Hamburg UG beruhen.
14. SONSTIGE REGELUNGEN
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Erfüllungsort ist für beide Seiten Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Es bleibt der Shah Events Hamburg UG jedoch vorbehalten, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtstand des Kunden einzuleiten.
14.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gegenseitig bestätigten Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht rechtswirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Lücken in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.